Mit dem Digital Markets Act (DMA) tritt noch in diesem Jahr eine EU-Verordnung in Kraft, die den digitalen Markt fairer und offener gestalten soll. Auch wenn etwa 90 % der digitalen Dienste wie Messenger, Suchmaschinen oder Verkaufsplattformen von KMUs betrieben werden, stehen diese im Schatten von marktdominierenden Unternehmen wie Google, Meta oder Apple.
Wie der DMA hier eingreift und welche Chancen sich daraus besonders für B2B-Unternehmen ergeben, erfährst du in diesem Artikel.
Die Key Facts zum Digital Markets Act:
- Reguliert den digitalen Markt innerhalb der EU
- Gilt ab 2024 flächendeckend
- Soll große Player an Richtlinien binden und KMUs zu neuen Chancen verhelfen
Warum gibt es den Digital Markets Act?
Beim Vertrieb von digitalen Produkten oder Services geben meist die Platzhirsche den Ton an. Seien es die Einblicke in die Nutzungsdaten durch Google, die Preisvorgaben durch eine Vertriebsplattform wie Amazon oder die Bezahlvorgaben im App Store durch Apple: Als Unternehmen muss man sich in der Regel den Vorgaben der Big Tech-Unternehmen beugen. Da diese so den Zugang zum digitalen Markt steuern, werden sie in der neuen EU-Verordnung als „Gatekeeper“ (dt. „Türsteher“) bezeichnet. Das Problem dabei: Die Gatekeeper können den Wettbewerb zu ihren Gunsten verzerren, indem sie ihre eigenen Produkte bevorzugen und der Konkurrenz den Marktzutritt erschweren.
Doch genau damit soll bald Schluss sein – zumindest nach den Vorstellungen der EU. Denn der DMA legt diesen Gatekeepern Verhaltensrichtlinien und Verbote auf, die ihre Macht auf dem Markt begrenzen und einen fairen Wettbewerb für alle ermöglichen sollen. Um dies durchzusetzen, drohen den Internetriesen hohe Geldstrafen, wenn sie die neue Verordnung missachten.
„Als B2B-Unternehmen muss man sich in der Regel den Vorgaben der Big Tech-Unternehmen beugen.“
B2B-Unternehmen profitieren vom Digital Markets Act.
Während den Gatekeepern Verbote und Verhaltensrichtlinien auferlegt werden, ergeben sich für kleine und mittelständische B2B-Unternehmen neue Chancen. Die wichtigsten haben wir hier für dich zusammengefasst:
„Der DMA verspricht, die Macht der Gatekeeper einzuschränken und den digitalen Markt vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen fairer zu gestalten.“
Mehr Sichtbarkeit für KMUs.
Eine gängige Praxis der großen Big Tech-Unternehmen war es bislang, bei Suchanfragen eigene Produkte und Angebote besser zu positionieren als die Produkte anderer Firmen. Dieses „Self-Preferencing“ wird zukünftig untersagt, sodass bei den Rankings fairere Bedingungen bestehen und KMUs eine höhere Sichtbarkeit erfahren – und zwar nicht nur bei Suchergebnissen.
So sieht die Verordnung auch vor, dass z.B. bei der Einrichtung eines Smartphones die Standard-Apps nicht mehr durch den Hersteller vorgegeben sind. Stattdessen sollen Nutzer:innen anhand einer Auswahlliste ihren bevorzugten Browser o. Ä. auswählen können, wodurch vor allem kleinere Entwickler:innen profitieren können.
Mehr Reichweite durch Interoperabilität.
Gerade für B2B-Unternehmen ist zudem der Kundenservice von entscheidender Bedeutung. Auch hier bietet der DMA neue Möglichkeiten. Beispielsweise sollen die Messenger-Dienste der Gatekeeper, wie WhatsApp oder iMessage, bald auch Nachrichten von unabhängigen Messengern empfangen können.
Konkret kann das heißen: Wenn du als B2B-Service direkten Kontakt via WhatsApp Business anbietest, können dich bald auch Kund:innen erreichen, die WhatsApp nicht nutzen – und so deine Reichweite steigern.
Unabhängige Analysemöglichkeiten.
Auch B2B-Marketer dürfen sich über die Einführung des DMA freuen. Während sie in der Vergangenheit lediglich Einblicke in die Nutzerdaten von Google & Co. erhielten, werden ihnen die Daten nun gänzlich zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht werbenden Unternehmen eine eigene und unabhängige Analyse der Effektivität ihrer Werbeanzeigen.
Herausforderungen durch den DMA.
Trotz der zahlreichen Chancen, die sich durch den Digital Markets Act für B2B-Unternehmen ergeben, müssen sich die KMUs auch auf neue Herausforderungen einstellen. Insbesondere der Zugang zu den nun verfügbaren Nutzerdaten muss abgesichert werden und Unternehmen müssen ein DSGVO-konformes Privacy-Konzept etablieren.
Wie genau der DMA und die DSGVO ineinandergreifen, wird sich erst in der Praxis zeigen, doch die Datenschutzbeauftragten und Jurist:innen deines Unternehmens sollten sich bereits jetzt auf mögliche Komplikationen vorbereiten.
Der Digital Markets Act für einen offenen digitalen Markt.
Der DMA verspricht, die Macht der Gatekeeper einzuschränken und den digitalen Markt vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen fairer zu gestalten. Wie genau die Umsetzung des DMA aussieht, wird sich allerdings erst nach der Einführung der Verordnung in der Praxis zeigen. Für B2B-Unternehmer:innen lohnt es sich dennoch, sich bereits jetzt mit der Thematik auseinanderzusetzen. Nur so kann das Potenzial des DMA voll ausgeschöpft werden.