B2B Marketing Blog für eine B2B Welt im Wandel – by wob

Endlich anpacken: Ihre ersten Schritte in Sachen EU-DSGVO!

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Drakonische Strafen, zig Neuerungen, Grauzone, so weit das Auge reicht! Mit der ab 25. Mai 2018 gültigen EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) kommen einige Umstellungen auf alle B2B-Unternehmen in Europa zu. In diesem Blogartikel möchte ich Ihnen kurz aufzeigen, wie Sie sich diesem komplexen Thema nähern können.

Schritt 1: Die wichtigsten Neuerungen verstehen

Weil immer mehr Marketing- und Kommunikationsarbeit mit digitalen Plattformen abgewickelt wird, ist nahezu jedes Unternehmen von der EU-Verordnung betroffen. Angefangen bei der Kundendatenverwaltung, den Servicediensten und natürlich auch der Erhebung neuer Kontakte.

Da die Nichteinhaltung der künftigen Regelungen scharfe Strafen nach sich zieht, sollten Sie die EU-Datenschutz-Grundverordnung kennen. Unser Partner Evalanche hat die wichtigsten Informationen in einem kompakten Whitepaper für Sie zusammengestellt.

Schritt 2: Eine umfassende Bestandsanalyse durchführen

Um zu prüfen, welcher Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen besteht, sollten Sie kritische Fragen stellen und Antworten aus allen Abteilungen zusammentragen:

  • Wer hat welche Kontakte/Adressen?
  • Wo  sind sie archiviert, und mit welchen Merkmalen ?
  • Wo kann man sich registrieren, und für welche Maßnahmen (z. B. Newsletter)?
  • Welche Impulse werden im Rahmen von Events oder Messen gegeben?
  • Welche Inhalte werden nur gegen Angabe persönlicher Daten herausgegeben?

Eine Sisyphos-Arbeit, ich weiß. Aber diese Vorarbeit wird sich schnell auszahlen, wenn Sie Ihre Infrastruktur für die Zukunft datenschutzkonform aufbauen wollen.

Schritt 3: Schnell handeln, um handlungsfähig zu bleiben

Sobald alle Fragen geklärt sind, gilt es, schnell aktiv zu werden. Führen Sie die Daten in einem System zusammen. Kontakte, für die Sie keine Kommunikationseinwilligung (per Double-opt-in-Verfahren) vorweisen können, sollten Sie nachträglich qualifizieren. Ab Mai 2018 ist dies nicht mehr ohne größeres Risiko möglich.

Übrigens: Genau für solche Fälle haben wir einen Service aufgebaut. Schauen Sie sich doch mal beim DSGVO Quick-Fix um.

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